Es besteht weiterhin eine generelle Gurtpflicht. Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen. Haltende Schulbusse dürfen nicht überholt werden. Zur Pflichtausrüstung gehören ein Satz Glühlampen, ein Warndreieck und ein Abschleppseil. Weiterhin gilt ebenfalls ab dem 20.08.2004 eine generelle Lichtpflicht. Die Lichtpflicht gilt auf allen Straßen sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 (seit 20.08.2004). Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die im Falle von Alkohol am Steuer bis hin zum Führerscheinentzug reichen können. Autofahrer, die künftig mit bis zu 0,5 Promille erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von 1.500 Kuna (rd. 195 Euro) und einem Strafpunkt im Verkehrsregister rechnen. Bei 0,5 bis 1,5 Promille im Blut werden 2.000 Kuna (rd. 260 Euro) fällig.Außerdem wird der Führerschein für drei Monate eingezogen. Liegt der Alkoholwert über 1,5 Promille, erwarten den Promillesünder noch weit empfindlichere Strafen.
Verkehrsunfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Lassen Sie sich bei größeren Schäden stets das Protokoll geben, um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.